Exkursion Samstag, den 11.01.2025, um 10.00 Uhr
Die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchten im Rahmen folgender Neujahrsrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit diskutieren:
Samstag, den 11.01.2025, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahrsrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V.
in Teutschenthal mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden
Näheres unter:
https://www.web-conzept-mn.de/53018/aha-sieht-dringende-notwendigkeit-beim-besseren-schutz-von-umwelt-natur-und-landschaft-in-der-gemeinde-teutschenthal-6/
MDR aktuell: Ausreichend Platz auf mitteldeutschen Deponien
"...aus dem in den letzten Jahren durchgeführten Deponiemonitoring ergeben sich keine Hinweise darauf, dass in Sachsen-Anhalt ein Entsorgungsnotstand besteht oder sich ein solcher in den nächsten 5 Jahren abzeichnet..."
"...Abfall deutlich zu reduzieren; etwa durch geschlossene Stoffkreisläufe und Recycling...Durch diese Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen sinkt diese Abfallmenge kontinuierlich..."
FÜR DEN ERNSTFALL*:
Im Falle der Einreichung der Deponiepläne für das Gelände der Kiesgrube in Köchstedt ist der Kampf gegen die Deponie nicht verloren, jedoch bedarf es nun weiterer Aufklärung und gemeinsamer Anstrengung.
Für alle, die uns unterstützen wollen und die ein Interesse daran haben, dass vor ihrer Tür, in ihrer schönen Heimat keine Deponie mit massiver Haldenaufschüttung errichtet wird, haben wir im folgenden Text alles Wissenswerte zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens aufgelistet.
Des Weiteren stellen wir euch immer wieder Informationen und Material zur Verfügung, damit ihr wisst, wie ihr eure Einwendungen gegen das geplante Vorhaben formulieren könnt.
Was ist ein Planfeststellungsverfahren?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein komplexes Verwaltungsverfahren. Ziel ist es, einen Konsens über die beste Umsetzbarkeit des geplanten Vorhabens zu erreichen. Um etwas wie eine Deponie bauen und betreiben zu dürfen, ist eine Genehmigung erforderlich. Die Genehmigung beantragt ein Unternehmer bei der zuständigen Behörde. Die Behörde prüft den Antrag und beteiligt weitere fachlich zuständige Behörden. Die Behörde kann Verbesserungen der Unterlagen fordern. Wenn sie der Meinung ist, dass die Unterlagen vollständig sind, werden die Antragsunterlagen ausgelegt. Mit der Erarbeitung der Antragsunterlagen beauftragt der Unternehmer spezialisierte Ingenieurbüros und Gutachter. Die Erarbeitung der Unterlagen für die Deponie hat viele tausend Stunden gedauert und umfasst mehrere Ordner. Die Prüfung durch die Behörde dauert Monate oder Jahre. Die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung erfolgt durch die Auslegung der Unterlagen. Für die Einsichtnahme der Bürger in die Unterlagen sind 4 Wochen vorgesehen. Innerhalb dieser 4 Wochen und 2 Wochen danach können Bürger Einwendungen formulieren.
Wie läuft das Planfeststellungsverfahren in unserer speziellen Situation ab?
Der Antrag auf Errichtung einer DK0-Deponie in Teutschenthal wird beim Landkreis Saalekreis eingereicht werden. Die Aufgabe des Landkreises ist es, die Unterlagen auf Vollständigkeit zu überprüfen. In der Zeit der Prüfung bittet der Landkreis Träger öffentlicher Belange (Gemeinden, Behörden, Kirche und Umweltverbände im Landkreis Saalekreis, die von der Errichtung der Deponie betroffen sind) um deren Stellungnahme. Weiterhin ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung unselbständiger Bestandteil des verwaltungsbehördlichen Verfahrens und hat das Ziel, die Auswirkungen der geplanten Deponie auf sämtlich Umweltbelange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Die Firma, welche die
Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Zusammenhang für das Verfahren erarbeitet, wurde von der Firma benannt und bezahlt. Als nächster Schritt ist die Öffentlichkeitsbeteiligung zu erwarten. Hierfür erfolgt im Amtsblatt des Landkreises Saalekreis und/oder auf der Internetseite des Landkreises Saalekreis mindestens eine Woche vor Auslegung der Pläne eine Bekanntmachung. In dieser Bekanntmachung müssen Bürgerinnen und Bürger über Möglichkeiten zur Einsichts- und Einwendungsmöglichkeit, über den Zugang zu den Auslegungsunterlagen und zum Erörterungstermin aufgeklärt werden. Sind dann die Unterlagen zur geplanten Deponie ausgelegt, können diese zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Fotos und Kopien von den Unterlagen dürfen angefertigt werden. Ab dem Zeitpunkt der Auslegung bleiben den Bürgerinnen und Bürgern 6 Wochen, um Einwendungen gegen die geplante Deponie zu formulieren.
Ziel der Einwendungen soll sein, den Landkreis davon in Kenntnis zu setzen, welche wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Gefährdungsmomente für Jedermann durch die Deponiepläne entstehen. Jeder, der durch die geplante Deponie betroffen sein wird, darf Einwendungen formulieren. Einwendungen müssen schriftlich beim Landkreis Saalekreis eingereicht werden und die Betroffenheit des Einwendenden muss schlüssig dargestellt sein.
Zu guter Letzt wird es einen Erörterungstermin, festgesetzt durch den Landkreis Saalekreis, geben, zu dem geladen wird, der seine Betroffenheit nachvollziehbar abbilden konnte.
Was können wir nun gezielt unternehmen?
Jeder, dessen Belange durch die geplante Errichtung der Deponie berührt werden, hat eine Einwendungsbefugnis. Mögliche Inhalte von Einwendungen können durch folgende Frage erarbeitet werden:
Welche Einschränkungen entstehen für mich warum und wie stark durch die Errichtung der Deponie? Als Beispiele sind zum Beispiel zu nennen:
• Unterbrechung der Frischluftkorridore, da Deponie in der Hauptwindrichtung W/NW auf dem höchsten Punkt in der Landschaft,
• Verschlechterung der Luftqualität durch Abtrag,
• gesundheitliche Gefahren durch freiwerdenden Materialabtrag über den Luftweg, welche in den Lungenbläschen nicht ausreichend abgebaut werden können -> möglicher Anstieg von Krebserkrankungen,
• Zunahme der Lärmbelastung, da Arbeit auf dem Deponiekörper oberhalb der Wohngebiete weithin hör- und sichtbar,
• Maschinen werden mit Licht auf dem Deponiekörper in ca. 120 Metern Entfernung zu unseren Grundstücken arbeiten. Beepen, Lichtpunkte der Maschinen, Maschinenlärm wird hör- und sichtbar sein,
• unsicherer Schul- und Arbeitsweg durch stark zunehmenden LKW-Verkehr,
• Minderung der Grundstücks- und Immobilienwerte,
• Einschränkungen der Freizeitbeschäftigung durch Lärm- und Staubbelastung,
• wirtschaftliche Verluste touristischer Unternehmen (Restaurants, Hotels) etc. …
Ziel ist es, zahlreiche, möglichst breit aufgestellte Einwendungen zu erarbeiten.
Einwendungen müssen grundsätzlich 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist beim Landkreis eingegangen sein.
Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
*Unser Verein bietet keine Rechtsberatung an. Alle Informationen, die auf dieser Website oder durch den Verein bereitgestellt werden, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche Beratung dar. Für rechtliche Fragen oder Probleme wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Wir möchten das Verfahren um die geplante Deponie transparent gestalten. Dazu benötigen wir Informationen, die wir kostenpflichtig beim Landkreis anfordern müssen. Auch wenn das Umweltinformationsgesetz (UIG LSA und IZG LSA) freien Zugang zu Umweltinformationen schaffen soll, fallen doch Kosten zwischen 50 und 540 Euro pro Anfrage nach UIG an.
Ihr alle könnt uns helfen und uns und unser Vorhaben, die Deponie zu verhindern, unterstützen!
Bitte spendet für unseren Verein "Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V."!
WAS WOLLEN WIR VERHINDERN:
Lärm und Staub durch Deponiekörper in ca. 120 Metern Entfernung unmittelbar hinter unseren Häusern und inmitten von 6 dicht besiedelten Wohngebieten
Lärm und Staub durch Lkws
Abwanderung der Bürger in den umliegenden Ortsteilen und Orten
DAFÜR KÄMPFEN WIR:
Schutz unserer Wohngebiete
Erhalt unserer Natur- und Kulturlandschaft
Schutz des Lebensraums für unsere Tier- und Pflanzenwelt
Erhalt einer gesunden, lebenswerten Heimat für unsere Kinder und Kindeskinder
DAFÜR HILFT DEINE SPENDE:
Organisation von Veranstaltungen und Terminen mit den Behörden/Verstärkung der Reichweite in den digitalen Medien/Erhöhung der Relevanz unseres Anliegens in der Öffentlichkeit
Erstellung von Informationsmaterialien, Flyern uvm.